Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von INBERLINREISEN.D.E. GMBH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 

1.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von INBERLINREISEN.D.E. GMBH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von INBERLINREISEN.D.E. GMBH hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 

1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von INBERLINREISEN.D.E. GMBH herausgegeben werden, sind für INBERLINREISEN.D.E. GMBH und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von INBERLINREISEN.D.E. GMBH gemacht wurden. Die Belegung der Mehrbettzimmer in Hostels erfolgt nach vorhandenen Kapazitäten.

1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. 

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird INBERLINREISEN.D.E. GMBH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist INBERLINREISEN.D.E. GMBH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 

1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von INBERLINREISEN.D.E. GMBH vor, an das INBERLINREISEN.D.E. GMBH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist INBERLINREISEN.D.E. GMBH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 

2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 r BGB eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchung eines Schiffes wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe, 4 Wochen vor Chartertermin die Restsumme fällig. 

2.2. Soweit INBERLINREISEN.D.E. GMBH zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist INBERLINREISEN.D.E. GMBH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4, zu belasten. 

INBERLINREISEN.D.E. GMBH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 

3.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannD.E. GMBHvom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. 

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kannD.E. GMBHvom Kunden verlangen. 

3.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber INBERLINREISEN.D.E. GMBH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 

3.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für INBERLINREISEN.D.E. GMBH verteuert hat. 

3.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 3.1 bis 3.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für INBERLINREISEN.D.E. GMBH nicht vorhersehbar waren. 

3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn INBERLINREISEN.D.E. GMBH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 

 

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber INBERLINREISEN.D.E. GMBH unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann INBERLINREISEN.D.E. GMBH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 

4.3. INBERLINREISEN.D.E. GMBH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 

bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% 

bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% 

bis 03 Tage vor Reiseantritt 80%

02 Tage vor Reiseantritt bis zum Anreisetag 90%

4.4. Die Stornierungskosten für Theater- und Musicalkarten sowie gebuchte Führungen betragen 100% des Kartenpreises. 

4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, INBERLINREISEN.D.E. GMBH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 

4.6. INBERLINREISEN.D.E. GMBH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist INBERLINREISEN.D.E. GMBH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann INBERLINREISEN.D.E. GMBH bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunden erheben. 

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. INBERLINREISEN.D.E. GMBH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

INBERLINREISEN.D.E. GMBH kann bei Nicht-Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: 

a)

Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch INBERLINREISEN.D.E. GMBH muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein 

b)

INBERLINREISEN.D.E. GMBH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen 

c)

INBERLINREISEN.D.E. GMBH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

d)

Ein Rücktritt von INBERLINREISEN.D.E. GMBH später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 

e)

Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn INBERLINREISEN.D.E. GMBH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch INBERLINREISEN.D.E. GMBH dieser gegenüber geltend zu machen. 

f)

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 

INBERLINREISEN.D.E. GMBH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt INBERLINREISEN.D.E. GMBH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit INBERLINREISEN.D.E. GMBH wie folgt konkretisiert

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung vonD.E. GMBHwird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. 

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüberD.E. GMBHunter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen. 

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von INBERLINREISEN.D.E. GMBH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen INBERLINREISEN.D.E. GMBH anzuerkennen. 

9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, INBERLINREISEN.D.E. GMBH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn INBERLINREISEN.D.E. GMBH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von INBERLINREISEN.D.E. GMBH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 

9.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden: 

a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH anzuzeigen. 

9.5. Die vertragliche Haftung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweitD.E. GMBHfür einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

9.6. INBERLINREISEN.D.E. GMBH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von INBERLINREISEN.D.E. GMBH sind. INBERLINREISEN.D.E. GMBH haftet jedoch 

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vonD.E. GMBHursächlich geworden ist. 

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber INBERLINREISEN.D.E. GMBH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.4 a). Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. 

10.2. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und INBERLINREISEN.D.E. GMBH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder INBERLINREISEN.D.E. GMBH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 

11.1. INBERLINREISEN.D.E. GMBH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 

11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn INBERLINREISEN.D.E. GMBH schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

12.1. INBERLINREISEN.D.E. GMBH informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 

12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist INBERLINREISEN.D.E. GMBH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald INBERLINREISEN.D.E. GMBH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 

12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird INBERLINREISEN.D.E. GMBH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 

12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf der Internetseite von INBERLINREISEN.D.E. GMBH abrufbar und in den Geschäftsräumen von INBERLINREISEN.D.E. GMBH einzusehen. 

13.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und INBERLINREISEN.D.E. GMBH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 

13.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen INBERLINREISEN.D.E. GMBH im Ausland für die Haftung von INBERLINREISEN.D.E. GMBH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

13.3. Der Kunde kann INBERLINREISEN.D.E. GMBH nur an deren Sitz verklagen. 

13.4. Für Klagen von INBERLINREISEN.D.E. GMBH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von INBERLINREISEN.D.E. GMBH vereinbart. 

13.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden undD.E. GMBHanzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder 

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Reisevertrages erforderlichen persönlichen Daten von INBERLINREISEN.D.E. GMBH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von INBERLINREISEN.D.E. GMBH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG). 

14.2. Vom Kunden angegebene Kontaktdaten – hier insbesondere die Angabe Ihrer E-Mailadresse – werden, soweit bei der Registrierung bestätigt wurde, dass der Erhalt eines i.d.R. vierteljährlichen Newsletters akzeptiert wird, um News zu Angebotsaktualisierungen zu erhalten, in solchem Newsbezug-Fall nicht an Dritte weitergegeben. 

14.3. Dem Kunden steht das Recht zu, dessen Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. INBERLINREISEN.D.E. GMBH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Users verpflichtet. Bei laufenden Vorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des entsprechenden Vorgangs. 

Reiseveranstalter ist: 

Firma INBERLINREISEN.D.E. GMBH 
Partner Stephan Dürre und Florian Eder 
Motzstr. 53 
10777 Berlin 
Telefon: +49 30 2100 3838 
Telefax: +49 30 2100 3840 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen InBerlinReisen.D.E. GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt obiges Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

✅ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
✅ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
✅ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
✅ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
✅ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
✅ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
✅ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
✅ Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
✅ Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
✅ Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäße erbracht werden.-Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
➡️ Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
➡️ InBerlinReisen.D.E. GmbH, Motzstr. 53, 10777 Berlin hat eine Insolvenzabsicherung mit Travelsafe Touristikversicherungen GmbH, Neuburger Str. 102f, 94036 Passau, 0851-521 52, info@travelsafe.de bei der Zurich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a. Main. 069-71150 abgeschlossen.
Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von (InBerlinReisen.D.E. GmbH, Motzstr. 53, 10777 Berlin) verweigert werden.

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