Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
- 1. Abschluss des Reisevertrages
- 2. Bezahlung
- 3. Preiserhöhung
- 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
- 5. Umbuchungen
- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- 9. Obliegenheiten des Kunden
- 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- 12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
- 13. Rechtswahl und Gerichtsstand
- 14. Datenspeicherung und Datenschutz
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde InBerlinReisen verbindlich den Abschluss des Reisevertrages an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von InBerlinReisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht von InBerlinReisen bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von InBerlinReisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von InBerlinReisen nicht verbindlich, es sei denn, sie werden durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Bestandteil der Reiseausschreibung oder der vertraglichen Leistungspflicht gemacht.
1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt InBerlinReisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.5. Der Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, ebenso wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verantwortung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von InBerlinReisen zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird InBerlinReisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Dies entfällt, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von InBerlinReisen von der ursprünglichen Buchung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das InBerlinReisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei der Buchung eines Schiffes wird mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe fällig, und die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor dem Chartertermin.
2.2. Soweit InBerlinReisen zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder auf die Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ist InBerlinReisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
3. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
InBerlinReisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Änderung der Wechselkurse nach den folgenden Bestimmungen anzupassen.
3.1. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffkosten), kann InBerlinReisen den Reisepreis entsprechend anpassen:
a) Bei einer erhöhten Sitzplatzgebühr kann InBerlinReisen den Erhöhungsbetrag pro Sitzplatz vom Kunden verlangen.
b) Alternativ werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze geteilt. Der so ermittelte Erhöhungsbetrag pro Platz kann vom Kunden verlangt werden.
3.2. Werden die bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren) gegenüber InBerlinReisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag angehoben werden.
3.3. Im Falle einer Änderung der Wechselkurse nach Vertragsabschluss kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für InBerlinReisen dadurch verteuert hat.
3.4. Eine Erhöhung nach den Ziffern 3.1 bis 3.3 ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten oder für InBerlinReisen nicht vorhersehbar waren.
3.5. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung wird InBerlinReisen den Kunden unverzüglich über den Änderungsgrund informieren. Preiserhöhungen sind nur bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern InBerlinReisen eine solche ohne Mehrkosten anbieten kann. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber InBerlinReisen unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert InBerlinReisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann InBerlinReisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3. InBerlinReisen hat den Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. abhängig von der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Dabei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- bis 3 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
- ab 2 Tage vor Reiseantritt bis zum Anreisetag: 90% des Reisepreises
4.4. Die Stornierungskosten für Theater- und Musicalkarten sowie gebuchte Führungen betragen 100% des Kartenpreises.
4.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, InBerlinReisen nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, als die von InBerlinReisen geforderte Pauschale.
4.6. InBerlinReisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist InBerlinReisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Umbuchungen
5.1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Sollte eine Umbuchung möglich sein und dennoch auf Kundenwunsch erfolgen, kann InBerlinReisen bis zum in den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Kunde erheben.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur nach einem Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und unter den dort festgelegten Bedingungen sowie einer gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. InBerlinReisen wird sich jedoch darum bemühen, eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die jeweiligen Leistungsträger zu erreichen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
InBerlinReisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl unter den folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt für einen Rücktritt durch InBerlinReisen müssen in der jeweiligen Reiseausschreibung oder, sofern einheitlich für alle oder bestimmte Reisearten gültig, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) InBerlinReisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) InBerlinReisen ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich über die Absage der Reise zu informieren, sobald feststeht, dass die Reise aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von InBerlinReisen später als vier Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Bei einer Absage der Reise kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern InBerlinReisen eine solche Reise ohne zusätzliche Kosten für den Kunden aus ihrem Angebot bereitstellen kann. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Absage geltend machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erstattet InBerlinReisen dem Kunden bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis umgehend zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
InBerlinReisen ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von InBerlinReisen nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung behält InBerlinReisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und etwaige Vorteile anrechnen, die sie durch eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erzielt hat, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1. Die sich aus § 651d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit InBerlinReisen wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von InBerlinReisen (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kontaktdaten der Vertretung von InBerlinReisen wird der Reisende spätestens mit den Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht vorgesehen, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber InBerlinReisen an der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die erforderliche Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von InBerlinReisen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen InBerlinReisen anzuerkennen.
9.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus einem wichtigen und für InBerlinReisen erkennbaren Grund nicht zumutbar ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn InBerlinReisen oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur) eine dem Reisenden angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Fristsetzung entfällt, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von InBerlinReisen oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn eine sofortige Kündigung aufgrund eines besonderen Interesses des Reisenden gerechtfertigt ist.
9.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise für den Reisenden:
a) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich am Ort und mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft zu melden. Fluggesellschaften können Entschädigungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Bei Gepäckverlust ist die Anzeige binnen 7 Tagen und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks vorzunehmen. Verluste, Beschädigungen oder Fehlleitungen von Reisegepäck sind zudem der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von InBerlinReisen zu melden.
9.5. Die vertragliche Haftung von InBerlinReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) sofern ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) sofern InBerlinReisen für einen dem Kunden entstandenen Schaden lediglich aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.6. InBerlinReisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, sodass erkennbar ist, dass sie nicht Bestandteil der Reiseleistungen von InBerlinReisen sind. InBerlinReisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit ein Schaden des Kunden durch eine Verletzung der Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von InBerlinReisen verursacht wurde.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die fristgerechte Geltendmachung ist nur gegenüber InBerlinReisen unter der unten angegebenen Anschrift möglich. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Diese Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen oder Gepäckverlust bei Flügen gemäß Ziffer 9.4 a). Diese sind bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung direkt bei der Fluggesellschaft anzumelden.
10.2. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren innerhalb von 2 Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise vertraglich enden sollte. Sofern zwischen dem Kunden und InBerlinReisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände bestehen, ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder InBerlinReisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. InBerlinReisen informiert Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über geltende Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über etwaige Änderungen vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer Länder sollten die erforderlichen Informationen beim zuständigen Konsulat einholen. Es wird vorausgesetzt, dass beim Kunden und eventuellen Mitreisenden keine besonderen Umstände wie Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit vorliegen.
11.2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, wie etwa die Zahlung von Rücktrittskosten, trägt der Kunde. Dies gilt nicht, wenn InBerlinReisen schuldhaft unzureichend oder fehlerhaft informiert hat.
12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
12.1. InBerlinReisen informiert den Kunden gemäß EU-Verordnung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens entweder vor oder spätestens bei der Buchung über die Fluggesellschaft(en), die sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen durchführen.
12.2. Sollte bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststehen, wird InBerlinReisen dem Kunden die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft nennen. Sobald InBerlinReisen Kenntnis über die tatsächliche Fluggesellschaft erhält, wird der Kunde unverzüglich informiert.
12.3. Falls die ursprünglich genannte Fluggesellschaft durch eine andere ersetzt wird, wird InBerlinReisen den Kunden umgehend und auf geeignete Weise über den Wechsel informieren.
12.4. Die von der EU veröffentlichte „Black List“ der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraums über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Website von InBerlinReisen abrufbar und in den Geschäftsräumen einsehbar.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und InBerlinReisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
13.2. Sollte bei Klagen des Kunden gegen InBerlinReisen im Ausland für die Haftung von InBerlinReisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet werden, gelten für die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe der Ansprüche des Kunden, dennoch ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts.
13.3. Der Kunde kann InBerlinReisen nur an deren Geschäftssitz verklagen.
13.4. Für Klagen von InBerlinReisen gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland liegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Geschäftssitz von InBerlinReisen als Gerichtsstand vereinbart.
13.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn sich aus zwingenden Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und InBerlinReisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn auf den Reisevertrag anwendbare, zwingende Bestimmungen im EU-Mitgliedstaat des Kunden für diesen vorteilhafter sind als die deutschen Vorschriften.
14. Datenspeicherung und Datenschutz
14.1. Der Kunde ist darüber informiert und willigt ein, dass die zur Abwicklung des Reisevertrages erforderlichen persönlichen Daten von InBerlinReisen auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von InBerlinReisen selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung sowie der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
14.2. Die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten – insbesondere die E-Mail-Adresse – werden, sofern bei der Registrierung bestätigt wurde, dass der Erhalt eines vierteljährlichen Newsletters akzeptiert wird, ausschließlich zur Übermittlung von Informationen über Angebotsaktualisierungen verwendet. In diesem Fall werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
14.3. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. InBerlinReisen ist in diesem Fall verpflichtet, die persönlichen Daten des Kunden umgehend zu löschen. Bei laufenden Vorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des entsprechenden Vorgangs.
Reisevermittler:
Firma InBerlinReisen
Inhaber: Stephan Dürre
Motzstr. 53
10777 Berlin
Telefon: +49 30 2100 3838
Telefax: +49 30 2100 3840